Aufsichtsordnung
(Vorbereitung DB 07.05.2015, Bekanntgabe GK 28.5.2015, SchuVo 11.06.2015)
1. Mit Betreten des Schulgeländes untersteht jedes Kind der Aufsicht durch die Schule und ihrer Lehrkräfte.
2. Die Aufsicht beschränkt sich auf das Schulgebäude, das Schulhofgelände und die Wartezone für die Fahrschüler. Kein Schüler darf daher eigenmächtig den Aufsichtsbereich verlassen.
3. Die Frühaufsicht öffnet um 7.40 Uhr die Pausenhalle. Alle Kinder begeben sich bis
zum ersten Klingelzeichen zur Aufsicht auf den Schulhof. Danach begeben sich alle Schüler und Lehrkräfte zu den Unterrichtsräumen. Bei Regen führen mehrere Lehrkräfte Frühaufsicht in den Fluren und in der Pausenhalle.
4. Die Aufsicht der Lehrkräfte in der Klasse beginnt mit der jeweiligen Unterrichtsstunde.
5. Ist eine Lehrkraft an der Wahrnehmung der Aufsicht zwingend verhindert, muss für Ersatz gesorgt werden.
6. Während der 20minütigen Pause findet ein Aufsichtswechsel (jeweils 10 Minuten) statt.
7. Hof- und Busaufsicht müssen auf rechtzeitigen Antritt der Aufsicht achten.
8. Die Busaufsicht endet mit der Abfahrt der Busse. Sollte dennoch ein Kind weiterhin warten, so ist mit demselben der Heimweg abzuklären.
9. Jede Lehrkraft ist gehalten, Aufsichtsproblemen (große Wasserpfützen, Schnee und Eis) präventiv zu begegnen.
10.Bei Regenwetter werden die Aufsichten in den Fluren und Klassen von mehreren Lehrkräften wahrgenommen.
11. Aufsichtsaufgaben der Schülerdienste: In den Hofpausen befinden sich in den Fluren jeweils Schüler der 4. Klassen zur Aufsicht. Sie kontrollieren die 4 Eingangstüren, die Benutzung der Mobilitätskiste, die Benutzung der Spieltische für den Außenbereich und helfen beim Kakaoverkauf.